Bis 1994 war Homosexualität noch strafbar nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs. Bis zur Entschärfung des Gesetzes 1969 wurden 50000 Männer verurteilt, oft zu langjährigen Haftstrafen. Und eine Rehabilitation der Opfer steht immer noch nicht in Aussicht.
Vielen ist nicht mal bewusst, dass heute immer noch Männer in Deutschland leben, die formal gesehen nach wie vor als vorbestraft gelten – weil sie es gewagt haben andere Männer zu lieben.
Der Paragraph wurde im 19. Jahrhundert im Kaiserreich eingeführt und in der Nazizeit noch um einiges verschärft. Nicht mehr nur die „Unzucht zwischen Männern“ sondern sogar ein Kuss oder ein Blick konnten reichen um verhaftet zu werden.
Und dieser Gesetzestext wurde unverändert nach dem Krieg in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik übernommen. In einigen besonders schockierenden Fällen, wurden schwule Männer aus Konzentrationslagern befreit, nur um danach erneut verurteilt zu werden und ihre Haftstrafe in Gefängnissen absitzen zu müssen.
Veurteilte aus dem Dritten Reich wurden nach dem Krieg rehabilitiert – aber bis heute nicht die Männer, die zwischen 1945 und 1969 verurteilt wurden. Wie kann es sein, dass wir dabei zusehen, wie die Opfer dieser Zeit nach und nach wegsterben, weiterhin eingestuft als Kriminelle in den Augen der deutschen Justiz?
Trotz einer Bundesratsinitiative im Jahr 2012 und lautstarken Forderungen aus den meisten Länderparlamenten, wurden von CDU, SPD und FDP Anträge, , eingereicht von den Grünen und der Linken, im Bundestag immer wieder abgeschmettert. Begründung: Der Rechtsstaat könne nicht einmal gefällte Urteile auf dem Gesetzweg rückgängig machen, ohne die Gewaltenteilung zu gefährden.
Ernsthaft? Ein Gesetz, dass gegen die Menschenrechte verstößt und heute sofort vom Bundesverfassungsgericht kassiert würde? Traurig zu sehen, wo die Prioritäten liegen in unserem Rechtsstaat.
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